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Professionelle Schutzkleidung kommt überall dort zum Einsatz, wo herkömmliche Arbeitskleidung keinen ausreichenden Schutz vor spezifischen Gefährdungen bietet. Ob in Chemie, Instandhaltung oder Produktion: Genormte Schutzanzüge und Jacken minimieren die Risiken durch gefährliche Flüssigkeitsspritzer, aggressive Stäube, Hitze oder Flammen und sichern die gesetzlichen Standards des betrieblichen Arbeitsschutzes.
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Frage: Wann muss Schutzkleidung im Betrieb getragen werden und wer stellt sie bereit?
Antwort: Die Pflicht zum Tragen von Schutzkleidung ergibt sich zwingend aus der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes. Sobald Risiken wie Hitze, Chemikalien oder mechanische Gefahren nicht durch technische Maßnahmen verhindert werden können, muss der Arbeitgeber die passende PSA-Bekleidung sowie sterile Schutzanzüge kostenlos zur Verfügung stellen. Er ist zudem dafür verantwortlich, dass die Kleidung regelmäßig geprüft, fachgerecht gereinigt oder bei Verschleiß ersetzt wird.
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