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Diese Bedingungen für die Dienstleistung der elektronischen Rechnungsstellung im PDF Format sind eine Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft Lyreco CE, SE, die die ausschließlichen Bedingungen der elektronischen Rechnungsstellung regeln.
Die Gesellschaft Lyreco behält sich das Recht vor, diese Bedingungen für die Dienstleistung der elektronischen Rechnungsstellung im PDF-Format durch die Veröffentlichung der aktualisierten Version auf www.lyreco.at hinzuzufügen, zu ändern und zu ergänzen.
Durch die Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft Lyreco CE, SE, gibt der Klient seine widerrufbare Zustimmung zur Aktivierung der elektronischen Rechnungsstellung.
Die Dienstleistung der ektronischen Rechnungsstellung im PDF-Format (weiter nur „Dienstleistung“) erfolgt im Einklang mit der Europäischen Richtlinie 2006/112, die auf nationales Recht in das Mehrwertsteuergesetz BGBl. No. 663/1994 in the version BGBl. No 819/1994 and amendments; §11 umgewandelt wurde.
Die in diesen Bedingungen für die Dienstleistung der ektronischen Rechnungsstellung im PDF-Format angeführten Begriffe haben folgende Bedeutung:
"LYRECO“ bedeutet Lyreco CE, SE, Industriestraße 8, 2540 Bad Vöslau. Weiter nur “Anbieter “.
"Klient“ bedeutet jedes rechtliche Subjekt, das die Bedingungen der Dienstleistung der elektronischen Rechnungsstellung im PDF-Format akzeptiert hat. Weiter nur “Empfänger”.
"Vertragsseiten" bedeutet “Anbieter” und “Empfänger”.
„Elektronische Rechnung“ bedeutet eine im Einklang mit Absatz 323 und den Folgeabsätzen der Europäischen Richtlinie 2006/112 zugestellte Rechnung, die von der Steuerverwaltung als Original angesehen wird.
ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG:
1. Der Anbieter der Dienstleistung verpflichtet sich dem Empfänger die ausgestellten Rechnungen als Anlage zu einer E-Mail im PDF-Format zu senden.
ELEKTRONISCHES ARCHIV:
Der Anbieter der Dienstleistung stellt dem Empfänger ein elektronisches Archiv zur Verfügung, dass mittels eines Internetanschlusses zugänglich ist und durch einen Benutzernamen und ein Passwort geschützt ist. Jede neue elektronische Rechnung im PDF-Format wird automatisch im elektronischen Archiv archiviert/gespeichert. Diese Rechnungen werden, für die in der jeweiligen Region vom Gesetz festgelegte Dauer archiviert und zugänglich gemacht.
1. Der Empfänger verpflichtet sich dem Anbieter eine Liste der aktiven E-Mailadressen für den Empfang der Rechnungen zuzusenden
2. Der Empfänger verpflichtet sich sofort alle Änderungen in den persönlichen Daten, einschließlich von Änderungen der E-Mailadressen oder der Kontaktpersonen für den Bedarf der elektronischen Rechnungsstellung sofort zu melden. Wenn der Anbieter nicht über die Änderungen informiert wird, die auf der Seite der Empfänger eintreten, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung und der Empfänger ist von seiner Pflicht seinen Verbindlichkeiten innerhalb des Fälligkeitstermins der Rechnung nachzukommen nicht entbunden. Wenn die elektronische Rechnung nicht an die vom Klienten zur Verfügung gestellte E-Mailadresse zugestellt werden kann, ist der Anbieter berechtigt die ausgestellte Rechnung per Post zu senden.
Die Vertragsseiten haben vereinbart rechtlich an diese Bedingungen für die Dienstleistung der elektronischen Rechnungsstellung im PDF-Format gebunden zu sein und verzichten ausdrücklich auf das Recht die Gültigkeit der ausgestellten und zugeschickten elektronischen Rechnungen im Einklang mit den Bedingungen für die Dienstleistung der elektronischen Rechnungsstellung im PDF und die Tatsache anzuzweifeln, dass diese Rechnungen per E-Mail versendet wurden. Die elektronischen Rechnungen im PDF-Format werden als Originalrechnung dienen.
Im Fall des Verstoßes gegen die Bedingungen der Dienstleistung der elektronischen Rechnungsstellung im PDF-Format, insbesondere durch die Nichtbezahlung der elektronischen, mit einer elektronischen Unterschrift versehenen Rechnung innerhalb der Fälligkeit, behält sich jede der Vertragsseiten das Recht vor die Rechnungen in Papierform mit sofortiger Fälligkeit zuzusenden ohne im Voraus darauf hinzuweisen, ohne gesetzliche Maßnahmen, ohne Berücksichtigung jedweder Schäden, die von der anderen Seite beansprucht werden könnten.
Im Fall einer vorübergehenden oder dauerhaften Unterbrechung der Dienstleistung der elektronischen Rechnungsstellung im PDF-Format zwischen den Vertragsseiten, sind beide Vertragsseiten damit einverstanden, dass der Anbieter, ohne jedwede Form eines Ersatzes oder einer Entschädigung, zur ursprünglichen Art der Rechnungsstellung in Papierform zurückkehrt.
Für beide Seiten gilt, dass in Fällen höherer Macht, wenn sie nicht allen oder nur einem Teil ihrer Verpflichtungen nachkommen können, die betroffene Seite von der Ausübung der Pflicht für den Zeitraum befreit werden muss, in dem sie aufgrund dieser Vorkommnisse nicht in der Lage sind ihre Pflichten zu erfüllen. In diesem Fall wird keine Strafe appliziert.
Die höhere Macht ist ein Ereignis, dass nicht zu kontrollieren ist und ohne Einfluss einer der Vertragsseiten entstanden ist und das vom Beteiligten nicht verhindert werden kann: Höhere Macht, Enteignung oder Beschlagnahmung von Eigentum, jedweder Eingriff durch die Regierung, Krieg, Kriegszustand, terroristische Aktivitäten, örtliche oder nationale Bereitschaft, Sabotage, Unruhen, Überschwemmungen oder ungewöhnliche Witterungsverhältnisse, die nicht vorhergesagt und verhindert werden konnten, Brand, Explosion oder andere Katastrophen, nationale oder regionale Streiks oder jedwede andere Ansammlungen von Arbeitern oder andere ähnliche Vorkommnisse. Die Vertragsseite, die von einem dieser Vorkommnisse betroffen ist, muss sofort die andere Vertragsseite darüber informieren und dieser die voraussichtliche Dauer der Unterbrechung der Dienstleistung mitteilen. Die Vertragsseiten werden sich maximal bemühen, um die Auswirkungen dieses Vorkommnisses zu mildern.
1. Solange es nicht von den Verwaltungsorganen gefordert wird, sorgen die Vertragsseiten dafür, dass die elektronischen Rechnungen vertraulich bleiben und nicht veröffentlicht oder für andere als die autorisierten Personen veröffentlicht werden. Dies gilt auch für den Antrag und die Akzeptanz der Dienstleistung der elektronischen Rechnungsstellung oder die Nutzung für andere als durch die Vertragsseiten vereinbarte Zwecke.
2. Die Vertragsseiten verpflichten sich dazu, die gesetzlichen Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten für jene Zwecke einzuhalten, für die diese in den Regionen, in denen sie tätig sind, bestimmt sind.
Im vom Gesetz erlaubten Umfang, wird die Gesellschaft Lyreco nie für jedwede indirekte, spezielle, strafbare, zufällige, kompensierende oder nachfolgende Schäden, Kosten, Ausgaben oder andere Ansprüche, vorausgesagte oder ungeplante, gegenwärtige oder zukünftige, oder aufgrund von Verträgen, Statuten, Delikten oder einer jedweden anderen unparteiischen Theorie, entstandene Schäden verantwortlich sein, die aufgrund der nicht funktionierenden oder nicht verfügbaren Dienstleistung entstanden sind. Dies gilt auch, aber nicht nur, für finanzielle Verluste, Unterbrechung der unternehmerischen Tätigkeit, Umsatz- oder Datenverlust.
Die Bedingungen der Dienstleistung der elektronischen Rechnungsstellung im PDF- Format sind ab dem folgenden Tag gültig und wirksam: 01.04.2023.