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Diese Bedingungen für Bereitstellung des Service für Elektronische Rechnungsstellung im PDF-Format sind ein Nachtrag zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens Lyreco.
Das Unternehmen Lyreco behält sich das Recht vor, diese Bedingungen für Bereitstellung des Service für die Elektronische Rechnungsstellung im PDF-Format ohne vorangehenden Hinweis jederzeit anzufügen, zu verändern und zu ergänzen. Anschließend sollte der Empfänger diese Bedingungen konsultieren.
Die Vertragsparteien haben die Aktivierung des Service für Elektronische Rechnungsstellung im PDF-Format (im Folgenden „Service“) im Einklang mit der Europäischen Richtlinie 2006/112, umgesetzt in nationales Recht im § 11 Abs. 2 Umsatzsteuergesetzes (BGBl. Nr. 663/1994, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2012/112, und Änderungen) vereinbart.
Das Akzeptieren der Bedingungen für die Bereitstellung der Elektronischen Rechnungsstellung im PDF-Format entspricht dem ausdrücklichen Einverständnis des Empfängers von Rechnungen in elektronischer Form mit ihrer Übermittlung durch den Anbieter.
In diesen Bedingungen für die Bereitstellung des Service für Elektronische Rechnungsstellung im PDF-Format haben folgende Worte die nachstehende Bedeutung:
„LYRECO“ bedeutet Lyreco CE, SE, Zweigniederlassung Osterreich, Industriestraße 8, 2540 Bad Vöslau, im Folgenden „Anbieter“
„Kunde“ bedeutet jeden Rechtsträger, der die Bedingungen für die Bereitstellung des Service Elektronische Rechnungsstellung im PDF-Format akzeptiert hat. Im Folgenden „Empfänger“.
„Vertragsparteien“ bedeutet „Anbieter“ und „Empfänger“
„Elektronische Rechnung“ bedeutet elektronisch übermittelte Rechnung im Einklang mit Absatz 232 und den nachfolgenden Absätzen der Europäischen Richtlinie 2006/112, die für das Finanzamt als Original gilt.
ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG:
1. Der Anbieter des Service verpflichtet sich ausgestellte Rechnungen an den Empfänger als E-Mail-Anhang im PDF-Format zu übermitteln.
2. Der Anbieter des Service verpflichtet sich dem Empfänger auf Antrag eine Kopie der elektronischen Rechnung in Papierform zu übermitteln.
ELEKTRONISCHES ARCHIV:
Der Anbieter des Service stellt dem Empfänger ein Elektronisches Archiv bereit, das über eine Internetverbindung zugänglich und durch Benutzernamen und Passwort geschützt ist. Jede neue elektronische Rechnung im PDF-Format wird automatisch im Elektronischen Archiv archiviert/gespeichert. Diese Rechnungen werden innerhalb der durch das Gesetz im entsprechenden Land definierten Frist archiviert und verfügbar sein.
ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG:
1. Der Empfänger verpflichtet sich dem Anbieter eine Liste der aktiven E-Mail-Adressen für den Empfang elektronischer Rechnungen zu übermitteln.
2. Der Empfänger verpflichtet sich unmittelbar alle Veränderungen in personenbezogenen Angaben einschließlich der Veränderungen in E-Mail-Adressen oder den Kontaktpersonen für Zwecke der Elektronischen Rechnungsstellung mitzuteilen. Beim Unterlassen der Information an den Anbieter über Veränderungen auf Seiten des Empfängers, übernimmt der Anbieter keine Haftung und der Empfänger ist von der Pflicht seine Verbindlichkeiten innerhalb der ordentlichen Rechnungsfälligkeit zu bezahlen nicht befreit.
Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass sie rechtlich durch diese Bedingungen für die Bereitstellung des Service für Elektronische Rechnungsstellung im PDF-Format gebunden sind und ausdrücklich auf das Recht verzichten, die Gültigkeit elektronischer Rechnungen, die im Einklang mit den Bedingungen für die Bereitstellung des Service Elektronische Rechnungsstellung im PDF-Format ausgestellt und übermittelt wurden, sowie den Umstand, dass diese Rechnungen über E-Mail übermittelt wurden, anzufechten.
Elektronische Rechnungen im PDF-Format werden als Originalrechnungen dienen.
Diese Bedingungen für die Bereitstellung des Service für Elektronische Rechnungsstellung im PDF-Format treten am Tag ihrer Akzeptierung durch den Empfänger in Kraft und sind auf einen unbefristeten Zeitraum abgeschlossen.
Diese Vereinbarung kann jederzeit durch den Empfänger durch Kontaktaufnahme mit dem Kundencenter des Unternehmens Lyreco gekündigt werden.
Der Anbieter bearbeitet den Antrag des Empfängers innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags auf Aufhebung/Antrag auf Einstellung der Bereitstellung des Service für Elektronische Rechnungsstellung im PDF-Format. Nach Aufhebung des Service für Elektronische Rechnungsstellung werden dem Empfänger Rechnungen in Papierform auf dem Postweg übermittelt.
Bei einer Verletzung der Bedingungen für die Bereitstellung des Service für Elektronische Rechnungsstellung im PDF-Format, vor allem durch Nichtzahlung einer elektronischen Rechnung, die mit einer elektronischen Signatur versehen ist, innerhalb ihrer Fälligkeit, behält sich jede der Vertragsparteien das Recht der Wiederaufnahme der Übermittlung von Rechnungen in Papierform mit sofortiger Wirkung ohne vorangehenden Hinweis vor, ohne gesetzliche Maßnahmen, ungeachtet der Schäden, die durch die andere Partei geltend gemacht werden könnten.
Bei einer vorübergehenden oder durchgehenden Unterbrechung der Bereitstellung des Service für Elektronische Rechnungsstellung im PDF-Format zwischen den Vertragsparteien, erklären beide Vertragsparteien ihr Einverständnis damit, dass der Anbieter zur ursprünglichen Methode der Rechnungsstellung in Papierform zurückkehrt, ohne jede Form des Ersatzes oder der Entschädigung.
Im Fall beider Seiten, bei Fällen durch Höhere Gewalt, wenn sie nicht imstande sind allen oder einem Teil ihrer Pflichten nachzukommen, dann ist die auf diese Weise betroffene Partei von der Erbringung ihrer Pflichten für den Zeitraum freizusprechen, während dem sie infolge dieser Umstände nicht imstande ist, ihren Pflichten nachzukommen. In einem solchen Fall kommt somit keine Pönalisierung zur Anwendung.
Höhere Gewalt ist ein Ereignis, dass sich der Kontrolle entzieht und ohne Verschulden einer der Vertragsparteien eingetreten ist und das der Beteiligte nicht verhindern kann: Höhe Gewalt, Enteignung oder Vermögenskonfiszierung, jede Form eines Regierungseingriffs, Krieg, Kriegszustand, terroristische Aktivitäten, örtlicher oder nationaler Notstand, Sabotage, Unruhen, Überschwemmungen oder ungewöhnliche Witterungsbedingungen, die nicht vorhersehbar waren und abgewendet werden konnten, Feuer, Explosionen oder andere Katastrophen, nationale oder regionale Streiks oder andere Aktivitäten von Mitarbeitern oder ähnliche Ereignisse.
Die durch eines dieser Ereignisse betroffene Vertragspartei hat unmittelbar die andere Vertragspartei zu unterrichten und eine voraussichtliche Unterbrechungsdauer der Bereitstellung des Service zu indizieren. Die Vertragsparteien werden höchstmögliche Bemühungen einsetzen, um die Auswirkungen dieser Ereignisse zu mindern.
1. Soweit nicht durch Verwaltungsbehörden verlangt, stellen die Vertragsparteien sicher, dass elektronische Rechnungen vertraulich bleiben und nicht veröffentlich, oder anderen, als den autorisierten Personen zugänglich gemacht werden, einschließlich des Antrags und der Akzeptierung der Bereitstellung des Service für die Elektronische Rechnungsstellung, oder zu anderen Zwecken eingesetzt werden, als es durch die Vertragsparteien vereinbart wurde.
2. Die Vertragsparteien verpflichten sich die durch das Datenschutzgesetz auferlegten Pflichten einzuhalten, gemäß ihrem Bestimmungszeck in den Ländern, in denen sie ihren Geschäftsbetrieb ausüben.
Soweit gesetzlich zulässig, wird das Unternehmen Lyreco auf keinem Fall für jede Art indirekter, besonderer, strafbarer, zufälliger, Kompensations- oder Folgeschäden, Kosten, Aufwendungen oder andere Ansprüche, vorhersehbar oder nicht vorhersehbar, gegenwärtig oder zukünftig, sei es auf Grundlage eines Vertrages, von Satzungen, eines Delikts oder jeder Art anderer rechtlicher oder unparteiischer Theorie haftbar sein, die durch Ausfall oder Nichtverfügbarkeit des Service eintreten, einschließlich, jedoch nicht nur, finanzieller Verluste, Unterbrechung des Unternehmensbetriebs, Verlust von Einnahmen oder Daten.