Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz durch persönliche Schutzausrüstung
Ganz nach dem Prinzip „Prävention betreiben, Unfälle vermeiden“ müssen in Betrieben in erster Linie technische Maßnahmen getroffen werden, um unüberschaubare sowie gefährliche Bereiche zu kennzeichnen und die Sicherheit der Arbeitnehmer*innen sicherzustellen (§3 ArbSchG). Erst wenn diese Maßnahmen nicht mehr ausreichen, muss das Unternehmen seine Mitarbeiter mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung ausstatten.
In unserem Sortiment finden Sie für Ihren Bedarf die richtige persönliche Schutzausrüstung. Eine Auswahl haben wir Ihnen hier zusammengestellt. Bei besonderen Anforderungen beraten Sie unsere PSA-Experten gern.