Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz durch persönliche Schutzausrüstung
Die richtige Ausstattung zur Ersten Hilfe wird in der Gefährdungsbeurteilung in Betrieb sowie in der technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A4.3) ermittelt. Die ASR konkretisiert die Anforderungen zur Ersten Hilfe, die in der Arbeitsstättenverordnung vorgegeben werden.
Viele Erste Hilfe-Sets erfüllen bereits die Grundanforderungen, da sie die entsprechenden Utensilien beinhalten. Ein wichtiger Aspekt, der jedoch oft nicht im Fokus liegt, ist die Haltbarkeit der sterilen Verbandsmaterialien. Wir raten daher zu einer regelmäßigen Prüfung.
Im Betrieb muss jede Verletzung laut § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ dokumentiert werden. Seit der Novelle der DSGVO wird dazu ein Meldeblock verwendet. Nach dem Eintrag der Verletzung wird das Blatt herausgetrennt und der Fachabteilung übergeben. So lassen sich die Gesundheitsdaten der Personen schützen und zentral archivieren (fünf Jahre). Die herkömmliche Verbandbücher konnten die Anforderungen an den Datenschutz bislang nicht gewährleisten.